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Behinderung - Feststellung beantragen


Den Menschen nah - Hilfe für Menschen mit Behinderung

Das Feststellen der Schwerbehinderteneigenschaft und des Grades der Behinderung (GdB) sowie die Ausstellung eines Ausweises für schwerbehinderte Menschen gehört zu den Hauptaufgaben des Landesamtes für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV)

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen des Feststellungsverfahrens erfolgt:

  • die Feststellung einer Behinderung,
  • die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB),
  • die Ausstellung eines Ausweises für schwerbehinderte Menschen,
  • die Feststellung bestimmter gesundheitlicher Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen.

Schwerbehinderten Menschen mit Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr kann ein Beiblatt mit unentgeltlicher bzw. mit entgeltlicher Wertmarke ausgestellt werden.


Rechte und Nachteilsausgleiche:

Darüber hinaus können bei Feststellung von Merkzeichen entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die Grundlage für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht bildet das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX).

Hier insbesondere § 2, §§ 151 ff. und §§ 228 ff. SGB IX.

Die Bewertung der Gesundheitsstörungen richtet sich nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, die rechtliche Grundlage ist die Versorgungsmedizin-Verordnung.

Das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht erfolgt nur auf Ihren Antrag / Änderungsantrag hin, den Sie gern auch online stellen können.