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E-Rechnung (als XRechnung) senden


Leistungsbeschreibung

Die Gemeinde Grünheide (Mark) ist bei Erfüllung öffentlicher Aufträge als öffentlicher Auftraggeber gemäß § 1 Abs. 2 BbgERechV seit dem 1. April 2020 verpflichtet, den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen im Oberschwellenbereich sicherzustellen. Elektronische Rechnungen im Unterschwellenbereich müssen nach § 9 BbgERechV seit dem 1. Januar 2025 angenommen und verarbeitet werden.

Alle öffentlichen Auftraggeber sind mit der EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 dazu verpflichtet, zukünftig elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Im Land Brandenburg sind die Details für die Umsetzung der EU-Rechnungsrichtlinie in der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (BbgERechV) vom 19. September 2019 geregelt, abrufbar über nachfolgenden externen Link: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/erechv.

Eine elektronische Rechnung ist nach § 2 BbgERechV ein Dokument, mit dem eine Lieferung oder eine sonstige Leistung abgerechnet wird, wenn es in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und das Format die automatische und elektronische Verarbeitung des Dokuments ermöglicht.

Inhalte und Format des Datensatzes für E-Rechnungen wurden europaweit einheitlich festgelegt (Europäische Norm EN 16931). Die Überführung der europäischen in die nationale Norm erfolgt mit dem Standard XRechnung. Die aktuellen Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die Übermittlung bestimmen sich nach § 4 BbgERechV.

Folglich haben Rechnungsstellende und Rechnungssendende für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen grundsätzlich den Datenaustauschstandard XRechnung vom 29. September 2017 (BAnz AT 10.10.2017 B1) in der jeweils aktuellen Fassung zu verwenden.

Angabe der Leitweg-ID der Gemeinde Grünheide (Mark) auf der E-Rechnung (XRechnung): 12-121014993887492-06

  • EU-Richtlinie 2014/55/EU
  • § 1 Abs. 2 BbgERechV
  • § 9 BbgERechV