Hundesteuerersatzmarke beantragen
Hundesteuerersatzmarke beantragen
Hundesteuerersatzmarke beantragen
- Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke
- Kennzeichnungspflicht des Hundes mit dieser Marke
- ausgefüllten Antrag einreichen oder formlose persönliche Anfrage vor Ort
- Gebühren und Verfahren der Ausgabe der Hundesteuerersatzmarke gem. der geltenden Hundesteuersatzung/Verwaltungsgebührensatzung der Kommune
Zuständige Stellen: amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte, Ämter
Leistungsbeschreibung
Sie müssen Ihren Hund nach der örtlich geltenden Satzung mit einer Hundesteuermarke kennzeichnen. Bei Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke ist eine Ersatzmarke zu beantragen, um der Kennzeichnungspflicht nachzukommen.
Mögliche Gebühren und das Verfahren zur Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke ergeben sich aus der jeweiligen geltenden Verwaltungsgebührensatzung.
Verfahrensablauf
Nach Antragstellung erfolgt die Ausgabe der Hundesteuerersatzmarke mit dem Erhalt des Gebührenbescheids. Die Zahlungsaufforderung gilt zeitnah zur Ausgabe der Marke.
Zuständige Stelle
kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter
Voraussetzungen
Die ursprünglich bei der Hundesteueranmeldung ausgegebenen Hundesteuermarke ist Unkenntlichkeit oder verloren gegangen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
unterschiedliche Anforderungen/Bestimmungen der Kommunen
Welche Gebühren fallen an?
Kosten gemäß der jeweiligen kommunalen Satzung
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine neue Hundesteuermarke muss unmittelbar nach Verlust oder Unkenntlichkeit der Marke beantragt werden.