BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Hundesteuerersatzmarke beantragen


Hundesteuerersatzmarke beantragen

  • Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke
  • Kennzeichnungspflicht des Hundes mit dieser Marke
  • ausgefüllten Antrag einreichen oder formlose persönliche Anfrage vor Ort
  • Gebühren und Verfahren der Ausgabe der Hundesteuerersatzmarke gem. der geltenden Hundesteuersatzung/Verwaltungsgebührensatzung der Kommune

Zuständige Stellen: amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte, Ämter

Leistungsbeschreibung

Sie müssen Ihren Hund nach der örtlich geltenden Satzung mit einer Hundesteuermarke kennzeichnen. Bei Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke ist eine Ersatzmarke zu beantragen, um der Kennzeichnungspflicht nachzukommen.

Mögliche Gebühren und das Verfahren zur Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke ergeben sich aus der jeweiligen geltenden Verwaltungsgebührensatzung.

Nach Antragstellung erfolgt die Ausgabe der Hundesteuerersatzmarke mit dem Erhalt des Gebührenbescheids. Die Zahlungsaufforderung gilt zeitnah zur Ausgabe der Marke.

kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter

Die ursprünglich bei der Hundesteueranmeldung ausgegebenen Hundesteuermarke ist Unkenntlichkeit oder verloren gegangen. 

unterschiedliche Anforderungen/Bestimmungen der Kommunen

Kosten gemäß der jeweiligen kommunalen Satzung

Eine neue Hundesteuermarke muss unmittelbar nach Verlust oder Unkenntlichkeit der Marke beantragt werden.