BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Grabstelle - Übertragung eines Nutzungsrechtes


Antrag auf Übertragung durch Nutzungsberechtigten;

Information der Friedhofsverwaltung bei Wechsel des Nutzungsberechtigten per Rechtsnachfolge

Leistungsbeschreibung

Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.

Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

kommunale Friedhofsverwaltung

Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.

Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung .

Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.

Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

kommunale Friedhofssatzungen

schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information