Grabstelle - Übertragung eines Nutzungsrechtes
Grabstelle - Übertragung eines Nutzungsrechtes
Antrag auf Übertragung durch Nutzungsberechtigten;
Information der Friedhofsverwaltung bei Wechsel des Nutzungsberechtigten per Rechtsnachfolge
Leistungsbeschreibung
Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.
Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.
Verfahrensablauf
Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Zuständige Stelle
kommunale Friedhofsverwaltung
Voraussetzungen
Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung .
Welche Gebühren fallen an?
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Rechtsgrundlage
kommunale Friedhofssatzungen
Anträge / Formulare
schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information