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Spielplätze Instandhaltung


Zu den Aufgaben der Gemeinden und Städte gehört es auch, Spiel- und Bolzplätze anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.

Leistungsbeschreibung

Zu den Aufgaben von Städten und Gemeinden gehört es auch, Spielplätze für Kinder anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.

Durch die intensive Nutzung oder mutwillige Beschädigung sind Spielplätzen regelmäßig instand zu halten und Beschädigungen durch Vandalismus und zu beseitigen.

Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Beschädigungen sowie missbräuchliche Nutzung melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.

Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.

Mitteilung über den Mangel an die zuständige Stelle. Beseitigung des Mangels und Rückinformation an den Mitteilenden.

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Landeskinder- und Jugendförderungsgesetz

Landesbauordnungen

Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.