Gewerbezentralregister - Auszug beantragen
Gewerbezentralregister - Auszug beantragen
- Zentrales Register zu Gewerbetreibenden für die Bundesrepublik Deutschland
- Hierin sind Verwaltungsentscheidungen, Bußgeldentscheidungen zu Ordnungswidrigkeiten und bestimmte strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung erfasst.
Leistungsbeschreibung
Das Gewerbezentralregister (GZR) wird beim deutschen Bundesamt für Justiz geführt.
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist - vereinfacht gesagt - ein gewerberechtliches Führungszeugnis. Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird es zum Beispiel von der Ordnungsbehörde verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z. B. Gaststätten, Makler) genehmigt wird. Die Auskunft enthält alle Entscheidungen, die im Gewerbezentralregister über den Antragsteller gespeichert sind.
Verfahrensablauf
Als Privatperson oder Juristische Personen und Personenvereinigungen beantragen Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister durch formloses Schreiben bei der zuständigen Stelle.
- Fügen Sie hierbei jeweils benötigten Unterlagen/Nachweise bei.
- Die Auskunft wird grundsätzlich dem Antragsteller vom Bundesamt für Justiz (Bonn) per Post übermittelt.
- Die Übersendung an eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich. Für bestimmte Zwecke kann die direkte Übersendung an eine Behörde beantragt werden. Dazu ist bei Antragstellung die Anschrift der Behörde anzugeben.
Zuständige Stelle
Das Gewerbezentralregister kann beim Bundesamt für Justiz oder bei den Ordnungsbehörden der Ämter, den amtsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden, mitverwalteten Gemeinden, mitverwaltenden Gemeinden und kreisfreien Städte beantragt werden
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss Betroffener sein. Dies ist nur derjenige, über den Eintragungen im Gewerbezentralregister vorhanden sein können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragstellung als natürliche Person:
Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung
Antragstellung als Juristische Person:
Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung
Handelsregisterauszug zum Nachweis der Vertretungsmacht
Zusätzlich bei schriftlicher Beantragung (Ausnahme):
Antrag mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift des Antragsstellers
Ggf. Handelsregisterauszug zum Nachweis der Vertretungsmacht
Welche Gebühren fallen an?
13 EUR
Bearbeitungsdauer
ca. 2-4 Wochen
Anträge / Formulare
Alternativ kann der Antrag über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz erfolgen . Für den Online-Antrag über das Online-Portal werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät benötigt.