SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen
SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen
Damit die Kommune von Ihrem Bankkonto abbuchen darf, müssen Sie eine entsprechende Erlaubnis erteilen (SEPA-Lastschriftmandat)
Leistungsbeschreibung
Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge. Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.
Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf muss der Gemeinde Grünheide (Mark) als Zahlungsempfänger schriftlich mitgeteilt werden. Das kann per Post oder Mail unter Angabe des Namens, Akten-/Kassenzeichens, Mandatsreferenznummer, IBAN und BIC erfolgen. Es ist ratsam, den Widerruf auch gegenüber der eigenen Bank zu erklären.
Voraussetzungen
Sie müssen regelmäßig oder einmalig Geld an eine andere Stelle zahlen.
Die zuständige Stelle bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Das SEPA Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig:
- Es erlischt automatisch, wenn in dieser Zeit kein Betrag abgebucht wurde.
- Bucht die zuständige Stelle in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36-Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.
- Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.