Archivgut Einsicht gewähren
Archivgut Einsicht gewähren
- Archivgut - Einsicht gewähren
- meist für jede Person mit berechtigtem Interesse möglich
- Archivbesuch möglichst vorher anmelden
- Antragsformular notwendig, wird vor Ort ausgefüllt
- Einsicht in das Archivgut erfolgt im Lesesaal
- Kopienbestellung möglich
- Schutzfristen, Datenschutz, Urheberrecht sind ggf. zu beachten,
- zuständig: jeweiliges Archiv
Leistungsbeschreibung
Sie können z.B. zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im jeweils zuständigen Archiv einsehen. Welches Archivgut für Ihre Fragestellung zuständig ist, erfahren Sie über entsprechende Beständeübersichten und Findmittel, die das jeweilige Archiv entweder im Internet oder vor Ort bereithält. Die Benutzung der Archive ist für jede Person auf Antrag möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Anliegen schriftlich, auch als E-Mail, an das Archiv richten.
Sie erhalten eine schriftliche Antwort des Archivs.
Wünschen Sie das Archiv direkt zu benutzen, so ist dies während der Öffnungszeiten möglich. Melden Sie Ihren Besuch möglichst schriftlich oder telefonisch vorher an und reservieren Sie sich einen Platz im Lesesaal.
Sie füllen vor Ort ein Antragsformular aus und werden ggf. von einem Archivar beraten.
Sie suchen in Findmitteln die Archivalien aus, die Sie einsehen wollen, bestellen diese zur Einsicht auf ausliegenden Bestellzetteln, erhalten das Archivgut zur Einsicht im Lesesaal (ggf. erst nach erforderlicher Vorprüfung zu einem neuen Termin) und geben dieses nach Einsichtnahme an die Lesesaalaufsicht zurück.
Hinweis:
Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
das jeweilige Archiv oder Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA)
Zuständige Stelle
das jeweilige Archiv
Voraussetzungen
Die Benutzung des Archivs steht in den meisten Fällen jedem Bürger auf Antrag offen. Eine Hilfestellung beim Lesen und Verstehen alter oder fremdsprachlicher Schriften kann meistens nicht gewährt werden. Sie sollten nach Möglichkeit in der Lage sein, diese Schriften lesen zu können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
ggf. Personalausweis, Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen. Bei nicht angemeldeten Archivbesuchen müssen unter Umständen längere Wartezeiten oder eine wiederholte Anreise in Kauf genommen werden.
Bearbeitungsdauer
maximal 2 Monate
Rechtsgrundlage
Benutzungs- und Kostensatzung des jeweiligen Archivs
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage sind statthaft.
Anträge / Formulare
Formulare: Antragsformular, Reproduktionsauftrag