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Elektronischer Verwaltungszugang

Leistungsbeschreibung

Anträge, Widersprüche oder Mitteilungen, für die durch Rechtsvorschrift eine Schriftform angeordnet ist, können neben der Papierform seit dem 1. Juli 2014 auch elektronisch übermittelt werden. Der elektronische Verwaltungszugang wird unter den folgenden Bedingungen eröffnet:

a) "Mein Justizpostfach"
Ein Dokument kann schriftformersetzend elektronisch an die Gemeinde Grünheide (Mark) über das digitale Behördenpostfach (beBPo) eingereicht werden. Hierfür kann das Online-Portal "Mein Justizpostfach (MJP)" genutzt werden. Weitere Informationen: https://mjpserviceportal.de/
 

b) Kommunikation mit E-Mail
Die Gemeinde Grünheide (Mark) stellt für E-Mails mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten die zentrale eMail-Adresse esig(at)gemeinde-gruenheide.de zur Verfügung.
Wir weisen darauf hin, dass nur qualifiziert elektronisch signierte Dokumente eine rechtlich angeordnete Schriftform ersetzen können.
Bitte geben Sie in Ihrer eMail Ihre postalische Adresse sowie den gewünschten Empfänger mit Fachbereich so genau wie möglich an. Ihre E-Mail kann mit diesen Angaben schneller weitergeleitet werden.

Bitte beachten Sie für die Übermittlung Ihrer signierten Dokumente folgende technische Hinweise:

Folgende Dateiformate werden als Anhänge akzeptiert:
- Portable Document Format (.pdf)
- Textdateien (.rtf oder .txt)
- Microsoft® Word  (.doc oder .docx)
- Microsoft® Excel (.xls oder .xlsx)
- Bilddateien (.tif, .jpg, .jpeg, .bmp)
- unverschlüsselte Signaturdateien (.p7s oder .p7m)
In allen Dateianhängen dürfen kein ausführbarer Code, automatisierte Abläufe, Programmierungen (Makros) oder ein Kennwortschutz verwendet werden.
Weitere Formate werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Gemeindeverwaltung angenommen. Sollten Ihre Dateianhänge nicht verarbeitet werden können, wird Ihnen dies umgehend mitgeteilt.

Die Gesamtgröße einer eMail inklusive aller Anhänge ist auf eine Größe von 10 Megabyte (MB) beschränkt. Größere eMails können technisch nicht verarbeitet werden.
Beim Empfang von eMails werden diese automatisiert im Hinblick auf Spam- und Sicherheitsgesichtspunkte geprüft. Wenn Ihre eMail nicht den genannten Kriterien entspricht, wird sie nicht zugestellt.

Für alle anderen bekannten E-Mail-Adressen der Gemeindeverwaltung wird der rechtsverbindliche Zugang ausdrücklich nicht eröffnet. Sie dienen nur dem Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung. Rechtsverbindliche Erklärungen und Anträge (etwa Widersprüche), die nach geltendem Recht der Schriftform bedürfen, können an diese Adressen nicht wirksam übermittelt werden.
Bescheide und andere Mitteilungen, die einem rechtlichen Schriftformerfordernis unterliegen, werden von der Gemeindeverwaltung weiterhin in Papierform versandt.
Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation in Vergabeverfahren zwischen der Gemeinde Grünheide (Mark) einerseits und den Bewerbern/Bietern andererseits von den hier aufgestellten Grundsätzen unberührt bleibt und im Rahmen des jeweiligen Vergabeverfahrens festgelegt wird.